Aufgaben von Schul- und Klassenforum

Gem. SchUG § 63a (2) ist Aufgabe des Klassenforums / Schulforums

 

1. Die Entscheidung über ...

 

a. mehrtägige Schulveranstaltungen,

 

b. die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung (§ 13a Abs. 1),

 

c. die Hausordnung gemäß § 44 Abs. 1,

 

d. die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen gemäß § 46 Abs. 1,

 

e. die Bewilligung zur Organisierung der Teilnahme von Schülern an Veranstaltungen gem. § 46 Abs. 2,

 

f. die Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung,

 

g. die Durchführung von Veranstaltungen betreffend die Schulgesundheitspflege,

 

h. die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 und 3 lit b.),

 

i. die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen (§ 8a Abs. 2),

 

j. schulautonome Schulzeitregelungen (§ 2 Abs. 5 und 8, sowie § 3 Abs. 2 d. Schulzeitgesetzes 1985)

 

 

2. Die Beratung insbesonders über ...

 

a. wichtige Fragen des Unterrichtes,

 

b. wichtige Fragen der Erziehung,

 

c. Fragen der Planung von Schulveranstaltungen, soweit diese nicht unter Z. 1 lit. a fallen,

 

d. die Termine und die Art der Durchfürhung von Elternsprechtagen,

 

e. die Wahl von Unterrichtsmitteln,

 

f. Baumaßnahmen im Bereich der Schule.